Arbeitsbereiche

Wir beraten Sie umfassend mit juristischer Kompetenz

Der Kauf einer Immobilie ist eine ganz erhebliche, vielleicht in Ihrem Leben sogar einmalige Investition. Daher verlangt das Gesetz die notarielle Beurkundung des Vertrags. Wir stellen für den Verkäufer und für den Käufer sicher, dass der Vertrag ausgewogen gestaltet wird und keine der beiden Seiten verhängnisvolle Risiken eingeht. Wir beraten Sie und erläutern Ihnen das mitunter nicht leicht verständliche, aber erforderliche Vertragswerk und machen Sie auf mögliche Probleme bei der Vertragsabwicklung und Finanzierung aufmerksam.

Nach der Beurkundung wickeln wir für Sie den Vertrag ab.

Sofern Sie zusätzlich zu unserer Beratung bereits Informationen in Bezug auf Bauträgerverträge suchen, folgen Sie bitte dem Link zur LANDESNOTARKAMMER BAYERN.

Wenn Sie überlegen, Grundbesitz auf Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder andere nahe stehende Personen zu übertragen, können Sie uns gleichfalls gerne kontaktieren.

Wir erläutern Ihnen gerne die Vor- und Nachteile einer solchen Überlassung/Schenkung. Bei der Gestaltung des Vertrags achten wir darauf, dass Ihre Rechte entsprechend Ihren Wünschen sinnvoll gesichert sind.

Kennen Sie die mit Ihrem Tod eintretende gesetzliche Erbfolge? Lassen Sie sich von uns die im Hinblick auf Ihre Familienverhältnisse automatisch eintretenden Folgen Ihres Ablebens erläutern. Eine nachträgliche Korrektur dieser nicht immer passenden Erbfolge lässt sich meist nur schwer erreichen. Von den Kosten ganz zu schweigen. Vertrauen Sie nicht blind auf das Gesetz. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren letzten Willen zu verwirklichen.

Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Formen einer letztwilligen Verfügung. Unterschätzen Sie nicht die Schwierigkeiten, Ihren letzten Willen eindeutig und zweifelsfrei zu formulieren. Kennen Sie denn den Unterschied zwischen einer Auflage, einem Vermächtnis und einer Erbeinsetzung? Ist Ihnen die Gefahr einer dauerhaften Bindung bei einem gemeinschaftlichen Testament bekannt?

Wir entwerfen mit Ihren Informationen eine für Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse passende letztwillige Verfügung. Verschließen Sie also nicht die Augen vor den rechtlichen Folgen Ihres Ablebens. Nehmen Sie die Dinge selbst in die Hand. Auch nach Eintritt eines Erbfalls helfen wir Ihnen bei den erforderlichen Formalitäten, wie der Beantragung eines Erbscheins oder der Ausschlagung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Erbauseinandersetzungen.

Viele Leute wissen nicht was passiert, wenn sie wegen eines Unfalls oder bei einer schweren Krankheit ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Wussten Sie, dass das Amtsgericht in einem solchen Fall eine Betreuung anordnet? Dies führt nicht selten dazu, dass fremde Personen als Betreuer für Sie bestellt werden.

Ehepartner meinen häufig irrtümlicher Weise, allein die Tatsache ihrer Eheschließung genüge, um für den anderen Ehepartner in einer solchen Situation handeln zu können. Auch ein Ehepartner kann aber ohne eine Vollmacht nicht wirksam für den Betroffenen handeln.

Wegen der Einschaltung des Gerichts wird eine Betreuung häufig als problematisch, nicht selten sogar als teuer empfunden. Wenn sie die Dinge selbst in die Hand nehmen wollen, können Sie einer Person Ihres Vertrauens Vorsorgevollmacht erteilen.

Lassen Sie sich bei uns beraten und vermeiden Sie Fehler. Wir erläutern Ihnen auch, wo Sie die Vollmacht registrieren und aufbewahren können.

Viele Mandanten wünschen sich zudem eine Patientenverfügung. Sie können dadurch rechtlich verbindlich Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung anordnen.

In Anbetracht der Häufigkeit von Ehescheidungen sollten Sie sich nicht scheuen, sich bei uns über die rechtlichen Folgen und Konsequenzen einer Eheschließung zu informieren. Wissen Sie beispielsweise, was es mit dem gesetzlichen Güterstand auf sich hat? Sind Ihnen die gesetzlichen Unterhaltspflichten bei einer Scheidung bekannt?

Es mag zwar unromantisch erscheinen, aber wegen der einschneidenden Rechtsfolgen ist es sinnvoll, sich über die Möglichkeiten eines Ehevertrags beraten zu lassen.

Dasselbe gilt, wenn Sie über eine Adoption nachdenken.

Leben Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft? Täuschen Sie sich nicht über die rechtlichen und wirtschaftlichen Probleme einer Trennung. Dies gilt besonders, wenn Sie zusammen eine Immobilie erwerben oder ein Haus bauen wollen. Treffen Sie Vorsorge für den Fall der Trennung, um den Streit und die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden.

Im Falle der Trennung können Sie in einer Scheidungsvereinbarung alle wesentlichen Scheidungsfolgen regeln, wie den Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Damit lassen sich die gerichtlichen Kosten einer Scheidung mitunter ganz erheblich vermindern. Eine Scheidungsvereinbarung erspart Ihnen zudem häufig viel Ärger und Stress.

Sie wollen ein Unternehmen gründen oder Ihr Unternehmen verändern? Wir helfen Ihnen – gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihren steuerlichen Beratern – bei der Umsetzung Ihres Vorhabens in der richtigen Rechtsform. Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten und die jeweils damit verbundenen Vor- und Nachteile, wie etwa die Fragen der Haftung.

Die Beurkundung einer Ein-Personen-GmbH bereiten wir Ihnen gerne innerhalb von 24 Stunden vor, so dass Sie mit Ihrem Unternehmen sofort beginnen können.

Wenn Sie Ihr Unternehmen gemeinsam mit anderen gründen wollen, stellen wir Ihnen einen sachgerechten Gesellschaftsvertrag zur Verfügung, der alle üblicherweise auftretenden Probleme zielführend regelt.

Auch nach der Gründung Ihres Unternehmens besteht häufig Beratungsbedarf. Wir begleiten Sie bei erforderlichen Umstrukturierungen, etwa wegen der Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen oder dem Beitritt oder dem Ausscheiden eines Gesellschafters/Investors.

Die gesetzlich verbindlichen Notarkosten einer Beurkundung umfassen grundsätzlich die Kosten der Beratung, und zwar unabhängig von der Zeitdauer.

Notare

Prof. Dr. Alexander Krafka & Thorsten Langnau

Prof. Dr. Alexander Krafka

Prof. Dr. Alexander Krafka

Ausbildung

  • Abitur im Jahr 1992 am Feodor-Lynen-Gymnasium in Planegg
  • Studium der Rechtswissenschaften und der Soziologie an der LMU München
  • wissenschaftlicher Mitarbeiter an der LMU München (Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Claus-Wilhelm Canaris)
  • Promotion an der LMU München im Verfahrensrecht

Notarielle Laufbahn

  • Notarassessor in Bad Reichenhall und München
  • Notariatsverwalter in München und Rehau
  • Notar in Passau von 2004 bis 2010
  • Notar in Landsberg am Lech von 2010 bis 2021
  • Notar in Fürstenfeldbruck seit 01.05.2021 als Amtsnachfolger von Notar a. D. Peter Schüßler

Weitere Tätigkeiten

  • Honorarprofessor für Rechtssoziologie an der Universität Passau
  • Berater des Deutschen Notarinstituts im Fachbereich Gesellschaftsrecht
  • Prüfer in der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern

Veröffentlichungen

  • Beiträge zum Familien- und Erbrecht sowie zum Vertrags- und Gesellschaftsrecht und zur Rechtssoziologie
  • Kommentierungen zum BGB, FamFG, HGB, WEG und zur ZPO

Thorsten Langnau

Thorsten Langnau

Ausbildung

  • Abitur im Jahr 1988 am Gymnasium Vaterstetten
  • Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München

Notarielle Laufbahn

  • Notarassessor in Landshut und München
  • Notar in Thiersheim, Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge, von 2002 bis 2008
  • Notar in Passau von 2008 bis 2012
  • Notar in Fürstenfeldbruck seit 2012

Notar a.D. Peter Schüßler

Ständig bestellter Vertreter der Notare Prof. Dr. Alexander Krafka und Thorsten Langnau

Team

Wir sind für Sie da

Unsere Mitarbeiter nehmen Ihre Anliegen entgegen und sorgen dafür, dass Ihnen Entwürfe umgehend nach deren Erstellung auf dem gewünschten Wege zugesandt und nach einer Beurkundung zügig abgewickelt werden, beispielsweise durch Vollzug der entsprechenden Vereinbarung im Grundbuch. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Nachricht und teilen darin Ihr Anliegen mit, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

Impressionen

Ein Einblick in unsere Geschäftsräume

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Notare
Prof. Dr. Alexander Krafka
Thorsten Langnau
Ledererstraße 10
82256 Fürstenfeldbruck

Telefon: +49 (0)8141 404178-0
Telefax: +49 (0)8141 1326
E-Mail: krafka.langnau@notarnet.de

Nächste Parkmöglichkeiten
Unmittelbar vor dem Eingang zum Notariat befinden sich vier mit der Aufschrift "Notar" gekennzeichnete Stellplätze. Weitere Parkmöglichkeiten in einer Entfernung von ca. 300 m finden Sie in der Tiefgarage des Amper-Einkaufs-Zentrums in der Schöngeisinger Straße oder am Viehmarktplatz.

Impressum

Diensteanbieter und inhaltlich Veranwortlicher
Notare
Prof. Dr. Alexander Krafka
Thorsten Langnau
Ledererstraße 10
82256 Fürstenfeldbruck

Telefon: +49 (0)8141 404178-0
Telefax: +49 (0)8141 1326

E-Mail: krafka.langnau@notarnet.de
Internet: www.krafka-langnau.de/

Berufsaufsicht und berufsrechtliche Regelungen
Präsident des Landgerichts München II

Landesnotarkammer Bayern
Ottostraße 10/III
80333 München
Telefon: 089 551660

Zulassungsbehörden
Berufsbezeichnung: Notare. Verliehen in der Bundesrepublik Deutschland von dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz.

Berufsordnung/Notarverzeichnis
Die nachfolgenden maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Notare sind im Internet abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de:

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Notare sind:

  • Bundesnotarordnung
  • Beurkundungsgesetz
  • Gerichts- und Notarkostengesetz
  • Dienstordnung für Notarinnen und Notare/Bekanntmachung betreffend die Angelegenheiten der Notare in Bayern

Steuernummer: 117/166/61204

Hinweis
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